TWO NAKED SOULS ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINES
– Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
– „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen/Videografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden und vorliegen.
URHEBERRECHT & NUTZUNGSRECHT
– Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
– Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Lichtbildern auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung.
– Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Auftragnehmer.
– Jede Veränderung und Weiterbearbeitung der gelieferten Lichtbilder ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Auftragnehmer.
– Bei Veröffentlichung der Lichtbilder durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer als Urheber des Lichtbildes zu nennen.
– Die Lichtbilder dürfen vom Auftragnehmer und seinen etwaigen Second Shootern für Eigenwerbung veröffentlicht werden.
– Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung.
– Die Rohdateien verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe der Rohdateien erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
– Die Liefertermine für Lichtbilder betragen für Fotos ca. 6 Wochen und für Videos ca. 12 Wochen. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind.
– Die Lichtbilder werden für einen Monat in einer Online-Galerie zum Download zur Verfügung gestellt.
VERGÜTUNG & EIGENTUMSVORBEHALT
– Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen sowie Abschlagsrechnungen zu stellen.
– Die Schlussrechnungsstellung durch den Auftragnehmer erfolgt am Tag der Lieferung/Leistung. Der Auftragnehmer ist berechtig, Barzahlung zu verlangen.
– Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
– Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige Rechnungen vom Auftraggeber vollständig gezahlt sind.
– Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, nach Auftragsdurchführung eventuelle Mehrkosten sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen oder Aufwendungen für Schadens- und Wertersatz in Rechnung zu stellen.
REKLAMATION
– Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung gegeben, so sind Reklamationen ausgeschlossen.
– Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Auftragsdurchführung Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
HAFTUNG AUFTRAGGEBER
– Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen oder Verlust des zur Auftragsdurchführung eingesetzten Equipments sofern nicht vom Auftragnehmer selbst verursacht. Dies gilt auch im Fall von Beschädigungen und Verlust durch Dritte.
– Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Auftraggeber die Reparaturkosten an den Auftragnehmer zu zahlen.
– Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der Auftraggeber mit dem Neuwert auf Basis der Wiederbeschaffungskosten.
HAFTUNG AUFTRAGNEHMER
– Der Auftragnehmer haftet nicht für Verlust, Verspätung oder Ausfall durch höhere Gewalt oder technische Störung.
– Kann der Auftragnehmer den Auftrag aufgrund von Krankheit oder aus anderem triftigen Grund nicht ausführen, bemüht er sich um geeigneten Ersatz für die gebuchten Leistungen. Er ist jedoch zu keiner Zeit dazu verpflichtet. Bereits geleistete Vorauszahlungen für bis dato noch nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall zurückerstattet.
-Der Auftraggeber verzichtet im Fall von Verlust, Verspätung oder Ausfall auf Schadensersatzforderung.
DATENSCHUTZ
– Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden.
– Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
KÜNDIGUNG
– Die Kündigung eines Auftrages durch den Auftraggeber ist bis spätestens 2 Monate vor dem Lieferdatum möglich. Der Auftrag muss dann schriftlich gekündigt werden. Bereits geleistete Zahlungen verbleiben zwecks Terminreservierung bei Pierre & Janet Larmann S.L. . Bei einer Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wird der Gesamtpreis berechnet.
SCHLUSSBESTIMMUNG
– Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz des Auftragnehmers.
– Es gilt ausschließlich das Recht Spaniens, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
– Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Reglung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.
Pierre & Janet Larmann S.L. | Manacor | Islas Baleares | Spain